Einen
"Angelschein" ,
von dem der Volksmund gern spricht, gibt
es gar nicht.
Wenn
Sie in Deutschland angeln wollen, brauchen Sie:
1. Fischerprüfung, 2. Fischereischein, 3. Fischereierlaubnisschein. Die Faustregel
ist :
- ohne Fischerprüfung kein Fischereischein, - ohne Fischereischein
kein Fischereierlaubnisschein,
- ohne Fischereierlaubnisschein kein Angeln. |
Das
Ganze ist aber in der Praxis nicht so verwirrend, wie es zunächst
scheint, jedoch müssen Sie folgendes berücksichtigen:
In Deutschland ist Fischereirecht Ländersache. Das heißt,
jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz.
Es gibt kein Bundesfischereigesetz, und es gibt keinen Bundesfischereischein
oder "Bundesangelschein" !
Außer in Niedersachsen brauchen Sie in allen Bundesländern
grundsätzlich wenigstens einen Fischereischein zum Angeln.
In Niedersachsen brauchen Sie ein Fischerprüfungszeugnis und
einen Fischereierlaubnisschein für das oder die Gewässer,
in denen Sie angeln wollen. In allen anderen Bundesländern
ist der Fischereischein jedoch Pflicht !Den Fischereischein erhalten Sie, wenn Sie eine Fischerprüfung,
die in allen Fischereigesetzen der Bundesländer vorgeschrieben
ist, erfolgreich absolviert haben.
Fischerprüfung und Fischereischein sind also eine staatliche
Angelegenheit. Den Fischereischein erhalten Sie deshalb auch nur
bei einer Behörde. In der Regel ist diese das Ordnungsamt Ihres
(ersten) Wohnsitzes. Für den Fischereischein wird eine Verwaltungsgebühr
und in der Regel auch eine Fischereiabgabe erhoben. Die jeweiligen
Beträge sind je nach Bundesland unterschiedlich.
Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, wird Ihnen ein
Fischerprüfungszeugnis ausgestellt, das Sie vorlegen müssen,
wenn Sie den Fischereischein beantragen. Zur Prüfung wiederum
kommen sie nur über den erfolgreichem Abschluss eines Vorbereitungslehrganges
(Ausnahme: Niedersachsen). Fischerprüfungslehrgänge und Fischerprüfungen finden
je nach Bundesland unterschiedlich oft statt. Das kann ein einziger
landesweiter Prüfungstermin im Jahr sein, wie beispielsweise
in Bayern, oder es finden Prüfungen öfter und nach Bedarf
statt, wie zum Beispiel in Hessen.Die Regelungen für die Fischerprüfung und zum Erwerb des
Fischereischeins sind demnach in den Bundesländern unter-schiedlich.
Wir können hier nicht auf alle Besonderheiten eingehen und
bitten darum, bei den zuständigen Vereinen oder Verbänden
die näheren Informationen einzuholen. Wenn Sie dann Ihr Fischerprüfungszeugnis
und anschließend auch Ihren Fischereischein in den Händen
halten, dann müssen Sie einen Fischereierlaubnisschein vom
Pächter oder Eigentümer des Gewässers erwerben, in
dem Sie Angeln möchten. - Auch dieser Erlaubnisschein kostet
etwas. -
Der Gewässerpächter ist in der Regel ein Angelverein.
Deshalb empfiehlt es sich im allgemeinen, dem Verein als Mitglied
beizutreten. Damit erhalten Sie automatisch Ihren Erlaubnisschein
zum Angeln. Außerdem verfügen die meisten Angelvereine
über zahlreiche Gewässer, in denen Sie damit angeln können. Nicht zu reden von den übrigen Vorteilen einer Vereinsmitgliedschaft
!
Am einfachsten ist es, wenn Sie sich beim nächstgelegenen
Angelverein erkundigen.
Quelle
: Verband Deutscher Sportfischer. |
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